Der ADAC Nordrhein hat einen Aufruf zur privaten Parkraumbewirtschaftung von Supermarkt-Parkplätzen gestartet, woraufhin zahlreiche Mitglieder ihre Unzufriedenheit in Erfahrungsberichten geäußert haben. Die schlechte Lesbarkeit der Parkbedingungen, die als Abzocke von treuen Kunden wahrgenommen wird, sowie das Fehlen von Kulanz bei Verstößen gegen die Parkordnung sind Hauptkritikpunkte. Aufgrund des hohen Parkdrucks in Großstädten und in der Nähe von Bahnhöfen und Einkaufszentren nehmen immer mehr Supermarktketten die Überwachung ihres Kundenparkplatzes vor und verhängen Vertragsstrafen.
Hohe Zusatzkosten bei Verstößen gegen Parkordnung
Die Mitglieder des ADAC Nordrhein haben mehrere Probleme angesprochen, darunter die zusätzlichen Kosten, die neben der Vertragsstrafe erhoben werden können. Hierzu zählen Bearbeitungs- und Mahngebühren sowie Inkassokosten, die den Gesamtbetrag auf über 100 Euro erhöhen können. Laut der ADAC Juristin müssen diese Kosten jedoch nur bei Verzug gezahlt werden, also wenn der Zahlschein nicht fristgerecht beglichen wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Kosten von einem Anwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Ein Großteil der Rückmeldungen unserer Mitglieder betrifft die Parkplätze von ALDI und der REWE Group. Diese Parkplätze werden häufig von den Unternehmen Park & Control PAC GmbH, fair parken GmbH oder PRS Parkraum Service GmbH bewirtschaftet. Die Vertragsstrafen belaufen sich in der Regel auf 25 bis 30 Euro, wobei PRS Parkraum Service GmbH mit 15 Euro die niedrigsten Gebühren verlangt. Viele Mitglieder haben aus Sorge vor höheren Kosten und gerichtlichen Auseinandersetzungen gezahlt, planen aber, ihre Einkäufe zukünftig woanders zu tätigen.
Der ADAC Nordrhein fordert von den Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern eine größere Kulanz. Kunden, die lediglich vergessen haben, ihre Parkscheibe auszulegen, sollten die Vertragsstrafe erlassen bekommen, wenn sie ihren Kassenbon vorlegen können. Um eine Annullierung oder zumindest eine Reduzierung des Betrags zu erreichen, empfiehlt die Verbraucherschützerin den Kunden, sich sofort beim Filialleiter zu beschweren und ihren Einkauf nachzuweisen.
Nach einer Anfrage des ADAC Nordrhein waren lediglich zwei der vier kontaktierten Parkraumbewirtschafter bereit, eine Stellungnahme abzugeben. Die fair parken GmbH und ParkRaum-Management PRM GmbH versicherten, dass sie bei vergessener Parkscheibe kulant mit Kunden umgehen würden, sofern der Kassenzettel als Nachweis vorgelegt wird. Die Erfahrungsberichte der ADAC Mitglieder bestätigten jedoch nur selten dieses Vorgehen. In einigen Fällen wurden Forderungen erst im Nachhinein fallen gelassen, wenn der Kassenbon vorgelegt wurde. Die Unternehmen Park & Control PAC GmbH und PRS Parkraum Service GmbH verweigerten jegliche Stellungnahme.
Der ADAC Nordrhein hat die Supermärkte LIDL, REWE, ALDI, EDEKA und PENNY dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen. Alle Unternehmen haben versichert, eine kundenfreundliche Lösung anzubieten. LIDL verwendet Bodensensoren, um die Parkdauer auf etwa der Hälfte seiner Parkplätze zu kontrollieren.
Rechtsexpertin Hübner unterstützt die Maßnahme, bei der Supermärkte die Parkdauer auf ihren Parkplätzen mithilfe von Bodensensoren überwachen. Sie betont jedoch, dass die Sensorik einwandfrei funktionieren muss, um im Zweifelsfall ein Fehlverhalten nachweisen zu können. Es ist auch wichtig zu beachten, dass einige Supermärkte nur Mieter in einem Gewerbepark mit mehreren Einzelhandelsgeschäften sind, was bedeutet, dass ihre Einflussmöglichkeiten auf den Parkraumbewirtschafter begrenzt sind.
Um die Situation zu verbessern, fordert der ADAC Nordrhein von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern, dass die Vertragsstrafen auf maximal 20 Euro begrenzt werden. Dieser Betrag sollte sich an der Untergrenze des Bußgeldes für einen einfachen Parkverstoß orientieren. Zusätzlich soll der Begriff „Vertragsstrafe“ auf der Beschilderung besonders hervorgehoben werden, um Kunden bereits auf den ersten Blick über die möglichen Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren.
Ein weiterer Vorschlag besteht darin, von der Erhebung einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn ein offensichtlicher Kunde des Supermarktes lediglich vergessen hat, eine Parkscheibe auszulegen. Dies ist eine kundenfreundliche Maßnahme, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Kunden entgegenzukommen. Zudem wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern nach dem Einkauf zu tolerieren, da dies ökologisch sinnvoll ist und einen effizienten Einsatz des Parkraums ermöglicht.
Um Forderungen zu vermeiden, empfiehlt der ADAC Nordrhein, beim Betreten des Parkplatzes auf die Hinweisschilder zu achten und die Regeln zur Nutzung und Begrenzung der Parkzeit zu beachten. Es ist auch wichtig, eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen und den Kassenbon nach dem Einkauf aufzubewahren, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass man Kunde des Geschäfts war.
Wenn an der Windschutzscheibe eine Vertragsstrafe vorgefunden wird, ist es ratsam, sich umgehend mit dem Marktleiter des Supermarktes oder dem beauftragten Parkraumbewirtschafter in Verbindung zu setzen, um eine Beschwerde einzulegen. Sollte eine Forderung vorliegen, die als unangemessen hoch erscheint, empfiehlt der ADAC Nordrhein, rechtlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsanwalt mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung zu beauftragen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Smartphone-App zur Parkplatznutzung begrüßt
Der ADAC Nordrhein fordert von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern eine bessere Kundenorientierung bei der Gestaltung von Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen. Transparente Beschilderung und der Verzicht auf Vertragsstrafen bei vergessener Parkscheibe sind Maßnahmen, die eine kundenfreundliche Parkraumbewirtschaftung ermöglichen. Zudem sollten kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern toleriert werden, um ökologisch unsinnige Parkplatzsuchen zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass bei der elektronischen Überwachung der Parkzeit die Datenschutzvorschriften gewissenhaft eingehalten werden. Zudem wird die Möglichkeit, den Parkplatz über eine Smartphone-App mit anderen zu teilen, als effiziente Nutzung des freien Parkraums angesehen. Durch diese Maßnahmen können die Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen gelöst werden und die Zufriedenheit der Kunden erhöht werden.