Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich am 6. November 2023 auf den Entgeltkatalog für Krankenhäuser für das Jahr 2024 geeinigt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser erhalten eine Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde auch der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.
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Wichtige Preisfestlegungen für 2024 im DRG- und Psych-Bereich
Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere wesentliche Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als wichtige Parameter für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beläuft sich auf +5,13% und spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Dadurch sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.
Bundesländer vernachlässigen angemessene Finanzierung der Krankenhausinvestitionen
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, hebt hervor, dass die Einigung eine bedeutende Rolle spielt, um sicherzustellen, dass die Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern auch im nächsten Jahr finanziert werden können. Die Selbstverwaltung zeigt hierbei vorbildlich, wie die Weichen für eine angemessene Finanzierung gestellt werden können, während die Bundesländer weiterhin Defizite bei der Finanzierung der notwendigen Investitionen aufweisen.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, hebt hervor, dass die Selbstverwaltungspartner trotz der schwierigen Vorzeichen ihre Aufgabe und Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen haben.
Laut Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, haben die Partner trotz der anstehenden Krankenhausreform eine verantwortungsvolle Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden.
Pflegepersonalkosten nicht mehr in klassischer DRG-Fallkostenkalkulation
Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle anhand von Relativgewichten fest. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen abgerechnet wird, wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte bestimmt. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.
Positive Signalwirkung: Einigung auf Krankenhausentgelte für 2024
Durch die Einigung auf die Krankenhausentgelte für 2024 wird sichergestellt, dass Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern finanziert werden können. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllt und eine tragfähige Lösung gefunden. Nun ist es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Diese Einigung ist insgesamt ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.