Es wird erwartet, dass die Frage nach dem Recht auf ein Balkonkraftwerk erst im kommenden Frühling per Gesetz geklärt wird. Der gesetzliche Anspruch wird dieses Jahr nicht mehr behandelt. Die geplante Aufnahme von Steckersolargeräten in den gesetzlichen Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll Klarheit und Sicherheit für alle schaffen, die ein Balkonkraftwerk nutzen möchten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Balkonkraftwerke: Verabschiedung des Gesetzes erst im nächsten Jahr
Ein Bericht von Golem.de gibt Auskunft darüber, dass der im September 2023 beschlossene Gesetzentwurf voraussichtlich erst am 18. Januar 2024 in der ersten Lesung beraten wird. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird wahrscheinlich erst im zweiten Quartal erfolgen. Diese Initiative basiert auf bereits beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Norddeutscher Hersteller Wattmeister setzt Maßstäbe bei Balkonkraftwerken
Trotz der Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes haben erste Hersteller bereits begonnen, die kommenden technischen und rechtlichen Möglichkeiten bei ihren Anlagen zu berücksichtigen. Ein Beispiel dafür ist die Hamburger Firma Wattmeister, die als erster deutscher Hersteller ihre Balkonkraftwerke entsprechend konstruiert hat. Mit eigener Herstellung in Norddeutschland entwickelt Wattmeister vormontierte Plug-and-Play-Systeme, die von Wohnungseigentümern und Mietern in weniger als 5 Minuten installiert und angeschlossen werden können.
Balkonkraftwerke: Vermieter dürfen keine Verbote mehr aussprechen
Vermieter und Immobilienverwaltungen haben bisher versucht, ihren Mietern ein Balkonkraftwerk mit überzogenen Auflagen und widersprüchlichen Vorgaben zu verbieten. Obwohl ein direktes Verbot keine rechtliche Grundlage mehr hat, führte dies oft zu Ärger und Frustration bei den Mietern. Die geplante Gesetzesinitiative soll sicherstellen, dass jeder, der ein Balkonkraftwerk nutzen möchte, dies ohne Hindernisse tun kann.
Eigenstromproduktion auf dem Balkon: Die Vorteile eines Balkonkraftwerks
Das „Recht auf ein Balkonkraftwerk“ bietet Wohnungseigentümern und Mietern die Möglichkeit, ihren eigenen sauberen Strom zu produzieren. Dadurch können sie ihren CO2-Fußabdruck reduzieren und aktiv zum Klimaschutz beitragen.
- Mit einem Balkonkraftwerk haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen Strom zu erzeugen und dadurch Ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren. Indem Sie Ihren Verbrauch selbst decken, tragen Sie aktiv zum Schutz unserer Umwelt bei
- Durch die Nutzung von eigenem Strom können Sie Ihre Energiekosten senken und sind unabhängig von steigenden Strompreisen
- Mit einem Balkonkraftwerk sind Sie flexibel und unabhängig von großen Energieversorgern. Sie können Ihren Strom selbst erzeugen und nutzen, wann immer Sie ihn benötigen
- Mit den Plug-and-Play-Systemen gestaltet sich die Installation und Nutzung eines Balkonkraftwerks spielend einfach. Es sind keine aufwendigen Umbauten oder technischen Vorkenntnisse erforderlich
- Durch die Produktion von eigenem Solarstrom tragen Sie aktiv zur Energiewende bei und fördern den Ausbau von erneuerbaren Energien
Sparen Sie Kosten und reduzieren Sie Ihren CO2-Fußabdruck mit einem Balkonkraftwerk
Mit dem „Recht auf ein Balkonkraftwerk“ haben Wohnungseigentümer und Mieter die Möglichkeit, ihren eigenen sauberen Strom zu erzeugen und damit aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Hersteller wie Wattmeister bieten bereits jetzt innovative Lösungen an, die den kommenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit einem Balkonkraftwerk können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch Ihre Energieversorgung flexibel und unabhängig gestalten. Die geplante Gesetzesinitiative schafft Klarheit und Sicherheit für alle, die ihren eigenen Strom produzieren möchten.