Urteil zeigt, dass unrechtmäßige Rentenkürzungen nicht toleriert werden

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Das Urteil des Landgerichts Köln hat gezeigt, dass einige Riester-Versicherer beabsichtigen, zukünftige Rentenauszahlungen zu kürzen. Glücklicherweise hat ein Kunde aus Köln erfolgreich gegen diese Praktik geklagt und das Gericht hat entschieden, dass solche Kürzungen nicht rechtmäßig sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende setzen sich nun gemeinsam juristisch gegen weitere Riester-Versicherer ein, um sicherzustellen, dass die Kunden fair behandelt werden.

Kölner Urteil ermöglicht Vorgehen gegen Rentenkürzungen in Riester-Verträgen

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln wurde Zurich eine deutliche Niederlage zugefügt. Ein Kunde aus Köln hatte geklagt, da seine künftige Riester-Rente erheblich gekürzt werden sollte. Die Richter erklärten die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Absenkung des Rentenfaktors ermöglichte, für unwirksam. Kunden sollten nach Ansicht der Richter darauf vertrauen können, dass ihr Rentenfaktor im Vertrag Bestand hat.

Zurich zieht Berufung zurück: Rentenkürzung rückgängig gemacht

Der Rentenfaktor ist ein wichtiger Indikator für die künftige Rentenhöhe eines Kunden. Im vorliegenden Fall gegen Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro, wurde jedoch während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Hätte der Kunde ein Vertragsguthaben von 100.000 Euro zu Beginn der Rentenphase gehabt, hätte er regulär eine monatliche Rente von 373,40 Euro erhalten. Nach der Kürzung wären es nur noch 279,70 Euro monatlich gewesen.

Urteil gegen Zurich: Keine Auswirkungen auf andere Riester-Sparer

Trotz ursprünglicher Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln hat der Versicherer Zurich letztendlich die Kürzung der Rentenansprüche eines Kunden rückgängig gemacht und akzeptiert den Richterspruch. Das Unternehmen darf sich in Zukunft nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel berufen. Zurich betont jedoch, dass diese Gerichtsentscheidung nur für diesen Einzelfall gilt und keine Auswirkungen auf andere Riester-Sparer hat.

Verbraucherzentrale und Finanzwende kämpfen juristisch für Riester- und Lebensversicherungskunden

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben die Zurich-Versicherung abgemahnt und werden rechtliche Schritte unternehmen, sofern der Konzern nicht einlenkt. Ihr Ziel ist es, ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof zu erwirken, um tausende Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen von höheren Renten profitieren zu lassen.

Verbraucherzentrale mahnt Axa und LPV wegen Rentenkürzungen ab

Zusätzlich zu Zurich wurden auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) von der Verbraucherzentrale abgemahnt, da auch sie Rentenkürzungen vorgenommen haben. Es wird vermutet, dass noch weitere Anbieter unwirksame Klauseln nutzen, um den Rentenfaktor zu senken und somit weitere Kunden von Kürzungen betroffen sind.

Verträge in Rentenphase: Musterbrief gegen Rentenkürzung verfügbar

Riester-Kunden, deren Verträge eine Klausel zur Rentenkürzung enthalten, sollten laut Verbraucherschützern nicht sofort handeln. Stattdessen können sie sich bereits jetzt auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen die Rentenkürzung vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Musterbrief zum Download an, der auch für Verträge in der Rentenphase verwendet werden kann.

Riester-Rente: Geringverdiener mit Kindern profitieren zu wenig

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) sieht die Riester-Rente trotz der negativen Berichterstattung als zu Unrecht in Verruf geraten. Insbesondere für Geringverdiener mit einer großen Anzahl von Kindern kann sie eine interessante Option zur Altersvorsorge sein.

Um die volle staatliche Zulage von 175 Euro pro Jahr zu erhalten, müssen Riester-Sparer mindestens vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen in den Vertrag einzahlen. Zusätzliche Zulagen können für Familien mit Kindern beantragt werden. Um eine lohnenswerte Riester-Rente zu gewährleisten, raten Experten dazu, den Eigenbeitrag auf höchstens ein Drittel der eingezahlten Summe zu begrenzen.

Das Urteil gegen Zurich und die weiteren rechtlichen Schritte der Verbraucherzentralen verdeutlichen, dass Riester-Kunden nicht akzeptieren sollten, dass ihre Rentenauszahlungen ohne ausreichenden Grund gekürzt werden. Wenn ihre Verträge eine entsprechende Klausel enthalten, sollten sie sich auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen eine Rentenkürzung vorgehen. Trotz der aktuellen Schwierigkeiten bietet die Riester-Rente weiterhin eine sinnvolle Altersvorsorge, besonders für Geringverdiener mit vielen Kindern.

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