Riester-Altersvorsorge: Beachten Sie die Bedingungen zum Pfändungsschutz

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Der Riester-Vertrag ist in Deutschland eine beliebte Möglichkeit, für die Altersvorsorge vorzusorgen. Viele Menschen schätzen die staatliche Förderung, die ihnen dabei hilft. Doch wie steht es um den Schutz des angesparten Kapitals vor Pfändung? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat klargestellt, dass der Pfändungsschutz nur unter bestimmten Bedingungen gilt.

Riester-Vertrag: Förderfähige Beiträge und Zulagenantrag für Pfändungsschutz

Um das angesparte Kapital im Riester-Vertrag vor einer möglichen Pfändung zu schützen, müssen Riester-Sparer förderfähige Beiträge leisten und einen Zulagenantrag stellen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Schutz vor Pfändung. Um den Prozess zu erleichtern und Zeit zu sparen, empfiehlt der BVL die Beantragung eines Dauerzulagenantrags. Dieser muss nur einmal ausgefüllt werden und entfällt somit die Notwendigkeit, jedes Jahr erneut einen Antrag zu stellen.

Riester-Sparer erhalten von ihrem Anbieter das passende Formular für den Dauerzulagenantrag. Nach dem Ausfüllen des Formulars müssen sie es lediglich zurückschicken. Anschließend genügt es, den Anbieter über eventuelle Veränderungen in der Lebenssituation zu informieren, zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass der übersteigende Teil der Beiträge, der die förderfähige Grenze überschreitet, nicht vor Pfändung geschützt ist. Riester-Sparer sollten daher darauf achten, nur förderfähige Beiträge einzuzahlen, um ihr Kapital vor einer möglichen Pfändung zu schützen. Darüber hinaus sollten Sparer den Riester-Vertrag nicht vorzeitig kündigen, um den Verlust der Förderung und eine potenzielle Pfändung des ausgezahlten Kapitals zu vermeiden.

Der Riester-Vertrag bietet grundsätzlich einen Pfändungsschutz, der jedoch von bestimmten Voraussetzungen abhängt. Um das Riester-Vermögen vor einer möglichen Pfändung zu schützen, müssen förderfähige Beiträge geleistet und ein Zulagenantrag gestellt werden. Mit einem Dauerzulagenantrag können Sparer Zeit und Aufwand sparen. Es ist wichtig, nicht mehr einzuzahlen als förderfähig ist und den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, um den Pfändungsschutz aufrechtzuerhalten.

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