Wohn-Riester ermöglicht energetische Sanierung – das sollten Sie beachten

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Die Riester-Rente stellt eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter dar und bietet den Sparern die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben nicht nur als Rente zu verwenden, sondern auch für Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wohnsituation. Mit dem Wohn-Riester können Riester-Sparer ihr Kapital für energetische Sanierungen wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch sowie Heizungsanlagen einsetzen. Diese Option erlaubt es den Rentnern, ihren Wohnkomfort im Alter zu steigern und von den positiven Effekten einer energetischen Optimierung ihrer Immobilie zu profitieren.

Energetische Sanierung: Riester-Rente als Finanzierungsmöglichkeit ab 2024

Ab dem Jahr 2024 können Riester-Sparer ihr angespartes Kapital für energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen. Dazu gehören beispielsweise Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen und der Einbau energiesparender Lüftungssysteme. Auch der Einbau digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung ist möglich, sofern sie älter als zwei Jahre sind.

Wohn-Riester bietet Riester-Sparern die Möglichkeit, ihr Guthaben für eine energetische Sanierung ihrer selbst bewohnten Immobilie zu verwenden. Damit dies möglich ist, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Riester-Rentner darf sich noch nicht in der Auszahlungsphase seines Vertrags befinden und es muss ausreichend Kapital vorhanden sein. Die Mindestentnahmesumme für die energetische Sanierung beträgt 6000 Euro für Eigentümer, die ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft haben, und 20.000 Euro für alle anderen Fälle.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verwendung des Riester-Guthabens nicht möglich ist, wenn Förderungen von der KfW oder dem BAFA oder steuerliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Die Auszahlung des Guthabens aus dem Wohn-Riester-Vertrag erfordert einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). In diesem Antrag müssen verschiedene Nachweise erbracht werden, wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahme. Zusätzlich ist ein Nachweis erforderlich, dass die Maßnahme den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Hierfür muss ein Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters eingereicht werden. Beachte jedoch, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. Es besteht die Möglichkeit einer Rückforderung der staatlichen Förderung.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Riester-Guthaben zum Zeitpunkt der Entnahme möglicherweise niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge und der gewährten Zulagen. Riester-Verträge sind in der Rentenphase immer steuerpflichtig, unabhängig davon, ob das Geld bereits in die Immobilie investiert wurde. Das investierte Riester-Guthaben wird im Wohnförderkonto dokumentiert und jährlich mit einem fiktiven Zinssatz von zwei Prozent verzinst. Zum vertraglichen Rentenbeginn erhält der Wohn-Riester-Nutzer eine Benachrichtigung über den zu versteuernden Betrag gemäß dem Wohnförderkonto.

Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, das angesparte Kapital für eine energetische Sanierung zu nutzen und dadurch die Wohnsituation deutlich zu verbessern. Durch Maßnahmen wie Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung der Heizungsanlagen kann nicht nur der Energieverbrauch reduziert, sondern auch der Wohnkomfort gesteigert werden. Es ist jedoch wichtig, sich vorher umfassend über die genauen Voraussetzungen und mögliche finanzielle Auswirkungen zu informieren.

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