In Deutschland gibt es viele Situationen, in denen nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Steuervorteile spielen dabei oft eine entscheidende Rolle. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Abschreibungsmöglichkeiten.
Steuervorteile bei Immobilienverkauf an die nachfolgende Generation
Eine verbreitete Praxis besteht darin, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dies eröffnet der nächsten Generation die Möglichkeit, das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich geltend zu machen.
Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen unterliegen unterschiedlichen Regelungen im Steuerrecht, die beachtet werden müssen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht erneut, welche Hürden zu nehmen sind, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erreichen.
Die Kinder konnten jedoch im Rahmen der Grundstücksumschreibung noch nicht abbezahlte Schulden der Eltern übernehmen und als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigen.
Nach Abschluss des Kaufvertrags entschieden sich die Eltern, den Kindern den Kaufpreis zu schenken. Dies wurde vom Finanzamt aufgedeckt und vom Gericht als Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten angesehen. Die Richter waren der Meinung, dass es sich nicht um einen Verkauf mit entgeltlicher Gegenleistung handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen.
Schulz stellt fest, dass die gewählte Gestaltung grundsätzlich sinnvoll war, jedoch nicht vollständig umgesetzt wurde. Dennoch hatten die Kinder einen Vorteil: Sie durften die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern im Rahmen der Grundstücksumschreibung übernehmen und als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigen.
Das Urteil des Finanzgerichts Münster unterstreicht die Bedeutung, bei Geschäften zwischen Angehörigen die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erlangen. Wenn Gestaltungsmissbrauch vorliegt, werden die Steuervorteile verworfen, was zu Nachteilen für alle Beteiligten führen kann.