Rentenantrag: Sorgfältige Antragstellung schafft Sicherheit für die Zukunft

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Ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) Darmstadt vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) verdeutlicht die Wichtigkeit präziser und vollständiger Angaben im Rentenantrag für Rentnerinnen und Rentner. In diesem Fall wurde ein Rentner aufgrund einer unvollständigen Angabe in seinem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 mit einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro konfrontiert. Daher sollten Rentenbezieher bei der Antragstellung äußerste Sorgfalt walten lassen.

Rentner erhält Verletztenrente, nennt dies nicht im Rentenantrag

In diesem Fall hatte der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen. Jedoch gab er im Jahr 2009 in seinem Rentenantrag nicht an, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

Gewöhnlich werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, konnte keine Kürzung erfolgen. Erst im Jahr 2018 erfuhr die DRV von der Erhöhung der Verletztenrente durch die zuständige Berufsgenossenschaft und kürzte die Rente rückwirkend. Jetzt fordert sie die zu viel ausgezahlte Rente in Höhe von über 80.000 Euro vom Rentner zurück.

Das Gericht stellte fest, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Da grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann keine Verjährung eintreten, was zur Folge hat, dass die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.

Rente wegen Alters und Verletztenrente: Präzise Angaben im Antrag

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts macht deutlich, wie wichtig es ist, präzise und vollständige Angaben im Rentenantrag zu machen. Rentenbezieher, die neben einer Verletztenrente auch eine Rente wegen Alters beziehen, sollten bei der Antragstellung besonders sorgfältig vorgehen. Die Deutsche Rentenversicherung fragt im Antragsformular ausdrücklich nach weiteren Leistungen, die immer vollständig und richtig angegeben werden müssen. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss möglicherweise mit Rückforderungen der Rentenversicherung rechnen.

Eine fachkundige Beratung ist von großer Bedeutung, wenn es um die Beantragung einer Rente geht. Ein Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis kann Ihnen helfen, mögliche Fehler zu vermeiden und Rückzahlungen zu verhindern. Durch eine qualifizierte Beratung können Sie Ihre finanzielle Sicherheit gewährleisten und sich vor unangenehmen Überraschungen schützen. Investieren Sie daher in eine professionelle Unterstützung.

Rentenantragstellung: Professionelle Unterstützung kann vor Rückforderungen schützen

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts verdeutlicht die Notwendigkeit, im Rentenantrag präzise und vollständige Angaben zu machen. Wer dies nicht beachtet, handelt grob fahrlässig und muss möglicherweise mit Rückforderungen der Rentenversicherung rechnen. Es ist daher ratsam, dass Rentenbezieher bei der Antragstellung äußerst gewissenhaft vorgehen und bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine qualifizierte Beratung kann vor finanziellen Belastungen schützen und eine sichere Zukunft gewährleisten.

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