Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.
Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit wiederholt enttäuscht. Anders sieht es bei der Abschaffung der EEG-Umlage aus, die die Ampelkoalition einst versprach und zu der sie jetzt Stellung bezogen hat. Mit den angekündigten Maßnahmen sollte der Termin des 1. Juli 2022 eingehalten werden können. Jede Kilowattstunde Strom wird damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent günstiger. Der Preis der Kilowattstunde sinkt für Endverwender sogar um 4,43 Cent. Jährlich kommen bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh so bis zu 190 Euro zusammen. Mit der Maßnahme sollen Stromkunden kurzfristig entlastet werden. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Von der Bundesregierung liegt bereits der Gesetzesentwurf vor. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt
Sollten die Strompreise so hoch bleiben wie bisher oder sogar noch höher klettern, werden Verbraucher allerdings dennoch in den sauren Apfel beißen und mehr bezahlen müssen. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.
Ab dem Jahr 2035 soll in Deutschland der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.
Was wir uns von der EEG-Novelle erwarten dürfen
Mit der EEG 2023 sollen bereits bis 2035 erneuerbare Energien die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Dies soll durch eine Anhebung der Ausbaupfade und Ausschreibemengen für Solar- und Windenergieanlagen möglich werden. Man beendet nun die EEG-Förderung sowie Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche.
Die Novelle sieht zudem vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und für die öffentliche Sicherheit von größter Bedeutung ist. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.
Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. Bioenergie soll systemdienlich ausgespielt werden und einen größeren Beitrag zur gesicherten Stromversorgung der Bevölkerung leisten können.
Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. Damit soll eine Erprobung der Speicherung von Energie in Wasserstoff in Kombination mit der Rückverstromung möglich werden. Bereits für 2022 ist der Erlass der zugehörigen Verordnung vorgesehen.
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.