Die Diskussion um den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erregt, da die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor ist. Angesichts dieser öffentlichen Stimmung ist es für viele Menschen schwer nachzuvollziehen, warum die Bundesregierung bei der Entscheidung über die Zulassung von genetisch modifiziertem Mais im EU-Ministerrat keine eindeutige Position bezieht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat bereits 2014 betont, dass sich Baden-Württemberg aktiv gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft einsetzt.
Initiative im Bundesrat: Anbauverbote gegen Gentechnik ermöglichen
Mit der Verabschiedung und Einbringung einer Bundesratsinitiative durch das Kabinett reagiert die Regierung auf die wachsenden Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich der Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft. Das Hauptziel besteht darin, ein klares Signal gegen Gentechnik-Lebensmittel zu setzen und gleichzeitig rechtliche Möglichkeiten für Anbauverbote zu schaffen, um die ernsthaften Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.
Die Initiative setzte sich für eine verstärkte Subsidiarität und Kompetenzen auf nationaler und regionaler Ebene ein. In einem gemeinsamen Schritt traten Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen bei, um dafür zu sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in ihren jeweiligen Gebieten eigenständig und auf fachlicher Grundlage zu verhindern.
In Baden-Württemberg werden landeseigene Flächen nur noch an Landwirte verpachtet, die sich verpflichten, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen. Dieser Ansatz trägt zur Aufrechterhaltung der Gentechnikfreiheit in der Region bei.
In Brüssel wurde ein Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft diskutiert, der von Baden-Württemberg als inakzeptabel angesehen wird. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Mitgliedstaaten Verhandlungen mit Saatgutunternehmen führen müssen, um ein nationales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erlassen. Ministerpräsident Kretschmann hebt hervor, dass in Rechtssetzungsfragen nur das Europäische Parlament, die Kommission oder der Ministerrat als Verhandlungspartner der Mitgliedstaaten in Betracht kommen sollten.
Die europäische Kommission plant voraussichtlich, eine Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 der Firma Pioneer zu erteilen. Dies würde bedeuten, dass der kommerzielle Anbau dieser genetisch veränderten Sorte in Europa erlaubt wäre.
Die Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg hatte zum Ziel, das EU-Recht dahingehend zu erweitern, dass den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Einführung von Anbauverboten gegeben wird. Jedoch wurde die diskutierte Möglichkeit, dass Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem Antragsteller stattfinden sollen, kritisch betrachtet. Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzte sich stattdessen für die Schaffung rechtssicherer Anbauverbote ein, um eine Landwirtschaft ohne den Einsatz von Gentechnik zu schützen.
Die Bundesratsinitiative zum Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft brachte wichtige Vorteile mit sich, indem sie die Befürchtungen und Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen aufgriff und diese ernst nahm. Durch die klare Forderung nach rechtssicheren Anbauverboten schützte die Initiative die landwirtschaftlichen Betriebe vor möglichen Verunreinigungen von Saatgut, Futtermitteln und Lebensmitteln mit genetisch modifizierten Organismen. Zudem setzte sie sich für eine Stärkung der nationalen und regionalen Entscheidungskompetenz ein, um den Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft zu gewährleisten und den Anbau von Gentechnik-Pflanzen gezielt zu kontrollieren.