Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, individuelle Vereinbarungen über die Konsequenzen einer Scheidung oder eines Todesfalls zu treffen. Die Eheleute können frei entscheiden, welche Regelungen sie in den Vertrag aufnehmen möchten. Häufig geht es um die Aufteilung des Vermögens, die Änderung des Güterstands von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung oder die Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich. Besonders für Paare, bei denen ein Partner selbständig ist und ein Unternehmen oder eine Praxis besitzt, kann ein Ehevertrag von großer Bedeutung sein. Denn bei einer Scheidung wird die Wertsteigerung des Unternehmens zwischen den Eheleuten aufgeteilt, was die Existenz des Betriebs gefährden kann. Es ist interessant zu wissen, dass ein Ehevertrag nicht zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden muss, sondern auch nachträglich vereinbart werden kann.
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Gültigkeit des Ehevertrags: Notarielle Beurkundung erforderlich
Bei der Erstellung eines Ehevertrags ist es wichtig, mehr als das einfache Aufschreiben und Unterschreiben der einzelnen Punkte zu beachten. Um sicherzugehen, dass der Vertrag rechtskräftig ist, muss er gemäß § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von einem Notar beurkundet werden. Zudem kann der Vertrag ungültig sein, wenn er als sittenwidrig betrachtet wird, zum Beispiel wenn ein Partner den anderen über wirtschaftliche Verhältnisse getäuscht oder zur Unterschrift gedrängt hat.
Normalerweise erstellt der Notar den Ehevertrag entsprechend den individuellen Wünschen des Paares. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag jedoch sorgfältig geprüft werden. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Ehevertrag nicht endgültig ist und sich bei Änderungen der familiären Situation jederzeit problemlos anpassen lässt. Bei komplizierten rechtlichen Fragen kann es ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren.
Ohne Ehevertrag: Keine automatische Aufteilung des Vermögens nach der Ehe
Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß § 1363 Abs. 1 leben Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft, wodurch das vor der Ehe erworbene Vermögen dem jeweiligen Partner allein gehört.
Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs zwischen beiden Partnern gerecht aufgeteilt. Das bedeutet, dass, wenn einer der Partner vor der Ehe eine Immobilie besaß, er auch nach der Eheschließung das alleinige Eigentumsrecht behält. Steigt jedoch der Wert der Immobilie während der Ehe, wird die Differenz bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.
Beruflich zurückgesteckte Frauen profitieren von Aufteilung bei Scheidung
Ohne eine entsprechende Regelung im Ehevertrag erfolgt bei einer Scheidung die Aufteilung der Versorgungsanrechte, darunter auch der Rentenansprüche. Diese Regelung gilt, wenn das Paar mindestens drei Jahre verheiratet war und hat zum Ziel, beiden Partnern gleiche Versorgungsanrechte zu gewährleisten. Insbesondere Frauen, die aufgrund der Kindererziehung beruflich zurückschrauben mussten, profitieren von dieser Bestimmung.
Der Vorsorgeausgleich bezieht sich nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern auch auf andere Versorgungsanrechte wie berufsständische Versorgungseinrichtungen, Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten. Wenn sich Paare vor dem Renteneintritt scheiden lassen, wird der Vorsorgeausgleich durch die Aufteilung der erworbenen Rentenpunkte und Rentenanwartschaftszeiten geregelt, ohne dass eine finanzielle Ausgleichszahlung erfolgt.
Paare können im Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausschließen oder individuelle Regelungen dazu treffen. Die Expertin der IDEAL Versicherung rät insbesondere Frauen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen zu treffen, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.
Ehevertrag: Wie er die finanzielle Situation von Paaren beeinflusst
Mit einem Ehevertrag haben Paare die Möglichkeit, ihre finanzielle Absicherung ganz individuell zu gestalten und klare Regelungen für den Fall einer Scheidung oder eines Todesfalls zu treffen. Dabei können sie beispielsweise festlegen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, ob der Güterstand geändert werden soll und welche Vereinbarungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden sollen.
Es ist äußerst wichtig, den Vertrag vor der Unterzeichnung eingehend zu prüfen und von einem Notar beglaubigen zu lassen, um seine Rechtsverbindlichkeit sicherzustellen. Wenn kein Ehevertrag besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, die eine gleichmäßige Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsehen. Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung von Rentenansprüchen und kann durch Vereinbarungen im Ehevertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.
Ein Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, ihre Vermögenswerte und Versorgungsansprüche zu schützen und sicherzustellen, dass ihre finanzielle Zukunft gesichert ist.