Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die Generali Versicherung AG (Generali) eingereicht. Der Grund dafür waren Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, die es der Generali ermöglichen, Deckungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass diese Klauseln gesetzwidrig sind.
Oberster Gerichtshof erklärt Ausnahmesituationsklausel für unzulässig
Die Generali Versicherung AG gewährt keinen Versicherungsschutz für rechtliche Interessen in Bezug auf hoheitsrechtliche Anordnungen, die im Zusammenhang mit einer Ausnahmesituation an eine große Gruppe von Personen gerichtet sind. Diese Ausnahmesituationsklausel wurde vom Obersten Gerichtshof für unzulässig erklärt, da der Begriff „Ausnahmesituation“ zu unbestimmt ist und verschiedene Interpretationen zulässt. Dadurch kann der Versicherungsnehmer seine Rechtsposition nicht zuverlässig einschätzen und seine Ansprüche gegen den Versicherer möglicherweise nicht geltend machen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat festgestellt, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ so vage ist, dass es im allgemeinen Sprachgebrauch keine klaren Kriterien gibt, um jede mögliche Situation eindeutig als Regelfall oder Ausnahme zu definieren. Das Berufungsgericht argumentierte, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ so viele Interpretationen zulässt, dass er von einer einfach ungewöhnlichen Situation bis hin zu einem unkontrollierbaren außergewöhnlichen Ereignis reichen kann.
Die unbestimmte Verwendung des Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG kann dazu führen, dass Verbraucher nicht in der Lage sind, die genaue Reichweite des Risikoausschlusses zu verstehen und somit ihre Rechtsposition nicht zuverlässig einschätzen können. Dies birgt die Gefahr, dass Verbraucher möglicherweise berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rahmen eines Verbandsverfahrens erstmals die Ausnahmesituationsklausel geprüft und diese nun für rechtswidrig erklärt. Die zuständige Juristin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) kommentiert diese wegweisende Entscheidung und fordert alle Versicherer auf, sich nicht mehr auf diese Klausel zu berufen. Damit sollen den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern endlich die ihnen zustehenden Leistungen im Bereich Rechtsschutz gewährt werden.
Der Oberste Gerichtshof hat die Ausnahmesituationsklausel in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG für unzulässig erklärt. Diese Klausel erlaubte es der Versicherung, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Die Entscheidung des Gerichts hat zum Ziel, den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend machen können.
Die Entscheidung des Höchstgerichts hat eine wegweisende Wirkung und führt dazu, dass Versicherer ihre Klauseln überprüfen müssen. Dadurch erhalten Versicherungsnehmer die ihnen zustehende Rechtsschutzdeckung, was zu einer Stärkung ihrer Rechtsposition führt und für mehr Transparenz und Fairness in der Rechtsschutzversicherung sorgt.