Bei der Lagerung von wertvollen Gegenständen im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einem teuren Grill kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung schützt alles, was sich am Versicherungsort befindet, jedoch nur vor bestimmten Gefahren. Einbruchdiebstahl ist inbegriffen, während einfacher Diebstahl nicht abgedeckt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass ein ungesichertes Fahrrad auf der Terrasse als Risikoausschluss gilt und daher nicht versichert ist, wie von BdV-Vorständin Bianca Boss erklärt.
Nebengebäude: Mitversichert in der Hausratversicherung
Bei einer Hausratversicherung gilt die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus als Versicherungsort. Darunter fallen auch Loggien, Balkone und Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen. Ebenso sind Räume in Nebengebäuden wie Garagen und abschließbare Räume im Keller oder Dachboden versichert. Es ist jedoch wichtig, dass sich diese Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung oder des Hauses befinden.
Der Schutz vor Naturgewalten ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um den Hausrat im Außenbereich geht. Während der eigenen Abwesenheit kann ein starkes Unwetter den Hausrat beschädigen. Um diesem Risiko vorzubeugen, ist es ratsam, lose Gegenstände entweder in den Innenräumen zu lagern oder sie entsprechend zu sichern.
Die Hausratversicherung kommt nur für Schäden durch Sturm auf, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) erreicht und der Sturm als solcher im Sinne der Versicherung gilt.
Schäden, die durch Überschwemmungen verursacht werden, sei es durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge, fallen nicht in den Deckungsumfang der Hausratversicherung. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, sollte eine Elementarschadenversicherung in Betracht gezogen werden.
Hausratversicherung: Schutz vor Einbruchdiebstahl auf der Terrasse
Bei einer Hausratversicherung sind bestimmte Gefahren abgedeckt, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl hingegen wird nicht versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb beispielsweise in das Haus oder den Keller eingedrungen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren.
Schutz vor Diebstahl und Naturgefahren im Außenbereich
Eine Hausratversicherung bietet einen umfassenden Schutz für wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder. Sie schützt vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Allerdings ist der einfache Diebstahl von der Versicherung nicht abgedeckt, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Fahrräder ordnungsgemäß gesichert sein. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen und bei Bedarf den Versicherer direkt zu kontaktieren.