Fiat-Diesel Multijet mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet

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In einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Landgericht Halle den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verurteilt, 15 Prozent Schadensersatz zu zahlen. Das betroffene Fahrzeug ist ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Das Urteil zeigt die Relevanz der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen auf. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine kostenfreie anwaltliche Beratung im Online-Check, um ihre Ansprüche zu überprüfen.

Wohnmobilhersteller setzen auf Fiat Ducato trotz Abgasskandal

Im Rahmen der Ermittlungen zum Fiat-Abgasskandal seit Sommer 2020 sind vor allem Wohnmobile betroffen. Der Fiat Ducato wird als Basisfahrzeug von den meisten Herstellern von Wohnmobilen verwendet. Laut der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr.

Timerfunktion bei Fiat-Wohnmobilen als unzulässig erklärt

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Halle wurde der Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe aufgrund fahrlässigen Handelns im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Schadensersatz wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises des Wohnmobils festgelegt. Obwohl das Gericht keine absichtliche oder sittenwidrige Handlung von Stellantis feststellte, wurde die Verwendung einer Timerfunktion als unzulässig erachtet.

Gerichtsurteil: Unzulässige Abschalteinrichtungen als fahrlässig bewertet

Das Urteil des Landgerichts Halle bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs bezüglich des Abgasskandals. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln angesehen. Diese Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller verurteilt hat, was die Tragweite des Falls verdeutlicht.

BGH: Möglicher Differenzschaden im Wohnmobil-Abgasskandal nach deutschem Recht

Im Rahmen des Abgasskandals bei Wohnmobilen hat der Bundesgerichtshof erstmals seine Meinung geäußert. Der BGH erkennt fahrlässiges Handeln als möglichen Grund für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht an. Eine entscheidende Frage ist, ob in den Wohnmobilen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren näher beleuchtet werden.

Schadensersatzchancen für Verbraucher im Abgasskandal nehmen zu

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen haben die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erheblich erhöht. Auch im Abgasskandal bei Fiat Chrysler sind die Aussichten für Geschädigte deutlich besser geworden. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, sollten Verbraucher rechtzeitig anwaltliche Beratung suchen und ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Eine Individualklage ist empfehlenswert, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützt Verbraucher dabei, den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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