Neue LKW-Mautregelung: Wohnmobile bleiben mautfrei

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Ab Juli 2024 werden auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr zur Zahlung der LKW-Maut verpflichtet. Diese Regelung hat Auswirkungen auf viele Reisemobile und hat bei Campern für Verunsicherung gesorgt. Das Unternehmen maut1.de, das digitale Mautboxen anbietet, beruhigt jedoch die Besitzer von Wohnmobilen. Geschäftsführer Julian Schmelzer stellt klar, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind.

Neue Mautregelung: Ausnahme für die meisten Wohnmobile über 3,5 Tonnen

In Deutschland sind etwa 160.000 Wohnmobile mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zugelassen. Einige dieser Wohnmobile könnten aufgrund ihrer speziellen Bauweise, insbesondere solche, die auf LKW oder Omnibussen basieren, von der neuen Mautpflicht betroffen sein. Die meisten Wohnmobile sind jedoch aufgrund ihrer erkennbaren Bauweise als Wohnmobile eindeutig gekennzeichnet und bleiben daher von der Mautpflicht befreit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt, dass die neue Mautpflicht ab 3,5 Tonnen weiterhin für Fahrzeuge gilt, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Wohnmobile können von der neuen Mautpflicht ausgenommen sein, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu zählt eine fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Wohnraum, Betten oder Kochgelegenheit. Des Weiteren darf das Fahrzeug ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden und keinen Gütertransport durchführen. Alternativ kann ein Fahrzeug auch nachträglich zum Wohnmobil umgebaut werden, beispielsweise ein LKW mit Kofferaufbau.

Wohnmobile, die eine besondere Bauweise mit einem speziellen Ladungsbereich oder einem Anhänger für den Transport aufweisen, müssen mindestens 50 % ihrer Nutzfläche mit einer fest und dauerhaft installierten Wohneinrichtung wie einer Toilette, Dusche, einem Wohnraum, Betten oder einer Kochgelegenheit ausgestattet sein. Darüber hinaus dürfen diese Fahrzeuge ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. In einigen Fällen kann es ratsam sein, die Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil zu ändern, um von der Mautpflicht befreit zu werden.

Die Berechnung der Mautsätze erfolgt aufgrund aktualisierter EU-Vorgaben und des Wegekostengutachtens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die LKW-Maut orientiert sich an den Kosten, die für den Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege entstehen. Die Neuregelung der Mautgebühren hat hauptsächlich das Ziel, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen.

Gemäß dem Bundesfernstraßenmautgesetz müssen derzeit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut zahlen. Diese Gebühr wird bereits beim Betreten von Bundesfernstraßen fällig und betrifft sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen und die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgedehnt. Wohnmobile und Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Gute Nachrichten für Besitzer von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen: Die neue Regelung zur LKW-Maut ab Juli 2024 betrifft diese Fahrzeuge nicht. Die Ampel-Regierung hatte beschlossen, auch Fahrzeuge ab diesem Gewicht in die Maut einzubeziehen, was bei vielen Campern für Verunsicherung sorgte. Das Startup maut1.de klärt jedoch auf, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind. Die meisten Wohnmobile erfüllen bereits die Kriterien für mautfreie Fahrzeuge und bleiben somit mautfrei.

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