Nicht alle Duftstoffe sind gleich allergen – wichtige Informationen für Allergiker

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Eine erfreuliche Entwicklung für Menschen mit Duftstoffallergien: Ab Juli 2023 müssen Kosmetikhersteller auf ihren Verpackungen nicht nur 24, sondern insgesamt 80 allergene Duftstoffe angeben. Dadurch wird es für Betroffene einfacher, Produkte zu identifizieren, die potenziell allergische Reaktionen hervorrufen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang auf dem Markt bleiben dürfen.

Aufgepasst: Neue Regelung für allergene Duftstoffe in Kosmetika

Die Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe betrifft vor allem „Leave-on“-Produkte wie Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben. Diese Duftstoffe müssen auf der Verpackung angegeben werden, wenn ihre Konzentration mehr als 0,001 % beträgt. Bei Produkten, die abgespült werden, greift die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Duftstoffallergie: Juckreiz, Knötchen, Bläschen, Rötung der Haut als Symptome

Etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung leiden an Duftstoffallergien, die sich durch Symptome wie Juckreiz, Knötchen, Bläschen oder entzündliche Rötungen der Haut äußern. Eine Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen kann bereits bei geringen Konzentrationen auftreten, weshalb es wichtig ist, diese Allergene zu kennen und zu meiden. Seit 2005 müssen bestimmte Duftstoffe deklariert werden, was den Betroffenen zumindest teilweise hilft.

Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt als starke Allergene

Bestimmte Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind äußerst allergisierend und können schon in geringen Mengen zu allergischen Reaktionen führen. In Tests werden Kosmetika mit diesen Verbindungen um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests abgewertet werden.

Überraschung in Liste: Geraniol und Citronellol enthalten

Obwohl Geraniol und Citronellol auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe stehen, sind sie vergleichsweise selten allergen. In Tests werden sie nicht abgewertet, was bedeutet, dass sie für die meisten Menschen unbedenklich sind. Dennoch werden sie in den Testtabellen für Allergiker aufgeführt, um ihnen bei der Auswahl von Produkten zu helfen. Für die meisten Menschen sind Geraniol und Citronellol gut verträglich und können problemlos verwendet werden.

Verbotene Duftstoffe Lyral und Lilial nicht mehr erlaubt

Lyral und Lilial sind aufgrund ihrer starken allergisierenden Eigenschaften nicht mehr auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe zu finden. Durch das Verbot dieser Duftstoffe wird das Risiko allergischer Reaktionen bei Verbrauchern minimiert und ihre Gesundheit geschützt.

Schritt gegen Allergien: Neue Deklarationspflicht fördert Allergenvermeidung

Die neue EU-Verordnung, die ab Juli 2023 in Kraft tritt, stellt eine Verbesserung für Menschen mit Duftstoffallergien dar. Durch die erweiterte Deklarationspflicht von insgesamt 80 allergenen Duftstoffen auf Kosmetikprodukten wird es Allergikern erleichtert, diese Stoffe zu identifizieren und zu meiden. Auf diese Weise können allergische Reaktionen effektiv reduziert oder sogar verhindert werden.

Es erfordert Geduld, da Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang verkauft werden dürfen. Dennoch ist die neue Verordnung ein großer Schritt für Menschen mit Duftstoffallergien. Durch die erweiterte Deklarationspflicht werden insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben, was es Betroffenen ermöglicht, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dies kann zu einer Verringerung allergischer Reaktionen führen und die Gesundheit fördern.

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