Das Rentensplitting zwischen Ehepartnern wird seit dem Jahr 2002 angeboten, jedoch nur selten genutzt. Die Ökonomin Monika Schnitzer hat mit ihrem Vorschlag, die aktuelle Form der Witwenrente abzuschaffen und das Rentensplitting verpflichtend einzuführen, für Diskussionen gesorgt. Kritiker, wie CSU-Chef Markus Söder, sehen die Witwenrente als wichtige finanzielle Unterstützung und befürchten, dass das Rentensplitting die Anreize zur eigenständigen Beschäftigung beeinträchtigen könnte. Trotzdem ermöglicht das Rentensplitting eine faire Aufteilung der Rentenansprüche und bietet finanzielle Sicherheit für beide Partner.
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Rentensplitting: Möglichkeit zur Nachholung von Rentenansprüchen in der Ehe
Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern verteilt, um eine gerechtere Aufteilung zu gewährleisten. Dies geschieht insbesondere dann, wenn einer der Partner eine Karriere verfolgt, während der andere beispielsweise familiäre Verantwortung übernimmt. Durch das Splitting werden dem schlechter verdienenden Partner Rentenpunkte des besser verdienenden Partners gutgeschrieben. Ein Beispiel: Eine Durchschnittsverdienerin erhält einen Rentenpunkt, während ihr teilzeitbeschäftigter Ehepartner einen halben Rentenpunkt erhält. In diesem Fall werden der Frau 0,25 Rentenpunkte abgezogen und dem Mann gutgeschrieben. Der Zweck des Splittings besteht darin, dem Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Partners sowohl die aufgeteilten Rentenpunkte als auch die vor der Ehe erworbenen Ansprüche zu sichern.
Einschränkungen beim Rentensplitting: Heirat, Geburt und Rentenjahre
Das Rentensplitting ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Es kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ehe nach dem Jahr 2001 geschlossen wurde. Falls die Ehe bereits vorher geschlossen wurde, müssen beide Ehepartner nach 1961 geboren sein. Zusätzlich ist es erforderlich, dass beide Partner mindestens 25 Rentenjahre auf ihrem Rentenkonto nachweisen können.
Deutsche Rentenversicherung erklärt Voraussetzungen für volle Altersrente
Laut Deutscher Rentenversicherung muss das Erwerbsleben abgeschlossen sein, um Rentensplitting nutzen zu können. Das bedeutet, dass entweder Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente haben müssen. Alternativ muss der Partner ohne Anspruch die Regelaltersgrenze erreicht haben, die bis zum Geburtsjahrgang 1946 bei 65 Jahren lag. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, die Rentenansprüche innerhalb einer Ehe gerecht aufzuteilen.
Die Regelaltersgrenze für den Rentenanspruch wird schrittweise erhöht und betrifft besonders die Jahrgänge 1964 und später. Es kann jedoch auch vorkommen, dass man noch keinen vollen Rentenanspruch hat, zum Beispiel weil man noch nicht genügend Versicherungsjahre vorweisen kann. Andererseits haben Personen mit 45 Versicherungsjahren Anspruch auf die volle Rente, auch wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Rentensplitting: Ausgleich von Rentenansprüchen trotz Verzicht auf Witwenrente
Wenn beide Partner zu Lebzeiten keinen Anspruch auf Rentensplitting hatten, besteht nach dem Tod des Partners die Möglichkeit, davon zu profitieren, sofern beide mindestens 25 Rentenversicherungsjahre vorweisen können. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesem Fall ein eventueller Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente entfällt.
Rentensplitting: Höhere Rente durch Ausgleich bei wenig Rentenpunkten
Das Rentensplitting bietet eine faire Möglichkeit für Personen, die während der Ehe nur wenige Rentenpunkte gesammelt haben, beispielsweise aufgrund von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Teilzeitarbeit. Besonders relevant ist dies, wenn die eigene Rente so hoch ist, dass kein Anspruch auf eine Witwer-/Witwenrente besteht, da diese mit den eigenen Bezügen verrechnet wird. Das Rentensplitting ermöglicht in solchen Fällen eine potenzielle Erhöhung der eigenen Rente.
Rentensplitting: Keine Hinterbliebenenrente nach Partnerverlust möglich
Nach Abgabe einer gemeinsamen Erklärung für ein Rentensplitting besteht keine Möglichkeit mehr, im Todesfall des Partners anstelle des Rentensplittings eine Hinterbliebenenrente zu erhalten. Es ist ratsam, vor der Entscheidung für das Rentensplitting eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die langfristigen Auswirkungen zu verstehen und die beste Rentenstrategie zu wählen.
Rentensplitting: Ausgleich der Ansprüche für finanzielle Absicherung in der Ehe
- Verteilung und Ausgleich der Rentenansprüche bei Ehepartnern
- Mit dem Rentensplitting können Rentenpunkte vom Partner mit geringerem Einkommen auf den Besserverdiener übertragen werden
- Durch das Rentensplitting werden die Rentenansprüche auch nach dem Tod eines Ehepartners gesichert
- Personen mit wenigen Rentenpunkten profitieren besonders von dieser Regelung
- Mit dem Rentensplitting kann die eigene Rente potenziell gesteigert werden
- Ist kein Rentenanspruch während des Lebens beider Partner vorhanden, kann das Rentensplitting nachträglich genutzt werden
Das Rentensplitting ermöglicht eine faire Aufteilung der Rentenansprüche innerhalb einer Ehe und schafft finanzielle Sicherheit für beide Partner. Insbesondere Personen, die während der Ehe nur geringe Rentenpunkte erworben haben, können von dieser Option profitieren, da ihre eigene Rente durch das Splitting erhöht werden kann. Es ist jedoch wichtig, sich vor einer Entscheidung für das Rentensplitting gründlich beraten zu lassen, da diese Option verbindlich ist und den Verzicht auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente bedeutet.