Automatische Löschung erleichtert Neustart nach Privatinsolvenz

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Die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, hat angekündigt, die Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Dadurch profitieren rund 250.000 Verbraucher, da sich ihre Bonität verbessert. Eine gute Bonität ist unter anderem wichtig für den Abschluss von Mietverträgen, da Vermieter oft eine positive Bonitätsprüfung verlangen. Die verkürzte Speicherfrist ermöglicht es den Verbrauchern, schneller wieder Kredite aufzunehmen und ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Auskunfteien wie Schufa müssen Einträge nach Verbraucherinsolvenz verkürzt speichern

Im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz können Privatpersonen ihre Schulden loswerden, auch wenn sie nicht in der Lage sind, den vollen Betrag zurückzuzahlen. Die Restschuldbefreiung wird für sechs Monate auf der offiziellen Website www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Bisher hat die Schufa diese Informationen für drei Jahre gespeichert. Allerdings wird derzeit vor Gericht darüber gestritten, ob diese Speicherung noch mit dem neuen Datenschutzrecht in der Europäischen Union vereinbar ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die langfristige Speicherung der Restschuldbefreiung als Hemmnis für die Betroffenen bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben festgestellt. Das Urteil des EuGH wird in naher Zukunft erwartet und könnte zu einer Überarbeitung der aktuellen Praxis führen.

Im Kontext eines Musterfalls aus Schleswig-Holstein hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Verfahren vorläufig ausgesetzt. Der Kläger, ein Mann, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit ein Insolvenzverfahren durchlaufen hatte, fordert die Löschung der bei der Schufa gespeicherten Informationen über ihn. Diese Einträge beeinträchtigen seine Fähigkeit, Kredite aufzunehmen, eine neue Wohnung zu mieten oder ein Bankkonto zu eröffnen.

Zurzeit liegen beim BGH zahlreiche vergleichbare Fälle vor. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betont, dass die Bedenken des EuGH-Generalanwalts den Senat dazu veranlasst haben, vor einer eigenen Entscheidung das Urteil aus Luxemburg abzuwarten.

Verbraucher können auf eine positive Veränderung hoffen: Die Schufa hat angekündigt, dass sie die Speicherfrist von Einträgen zur Restschuldbefreiung verkürzen wird. Ab dem Stichtag 28. März 2023 werden alle Einträge, die bereits länger als sechs Monate gespeichert sind, rückwirkend gelöscht. Auch die dazugehörigen Schulden werden entfernt. Verbraucher müssen nichts weiter tun, da die Löschung automatisch erfolgt. Die technische Umsetzung dieser Maßnahme wird etwa vier Wochen dauern.

Durch die Verkürzung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz bei der Schufa erhalten Verbraucher erhebliche Vorteile. Ihre Bonität verbessert sich, was ihnen bessere Chancen bei der Kreditaufnahme und Wohnungssuche bietet. Die automatische Löschung der Einträge erleichtert den Betroffenen den Neuanfang nach einer finanziell schwierigen Situation. Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausfällt und ob weitere Anpassungen im Datenschutzrecht erforderlich sind.

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