Ehe und Schulden: Rechte und Pflichten im Überblick

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Ehepartner müssen sich gegenseitig unterstützen und sind für die Erfüllung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten verantwortlich.

Verantwortung für vorherige Schulden liegt beim Einzelnen

Vor der Ehe entstandene Schulden bleiben alleinige Verpflichtungen des Partners, der sie gemacht hat. Egal, ob es sich um Kreditverträge, Unterhaltsansprüche oder andere Verbindlichkeiten handelt, der Partner, der diese Schulden in die Ehe bringt, haftet auch nach der Trauung allein dafür. Dies gilt laut ARAG Experten auch für Schulden aus Verträgen oder Forderungen aus Gerichtsurteilen.

Haftung für Eheschulden: Eigenverantwortung bleibt bestehen

Die Haftung für Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe aufgenommen hat, liegt in der Regel allein bei demjenigen, der die Verbindlichkeiten eingegangen ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Eheleute einen Ehevertrag mit Gütertrennung abgeschlossen haben oder im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt in Paragraf 1363 Absatz 2, dass das Vermögen von Mann und Frau in einer Zugewinngemeinschaft nicht gemeinschaftliches Vermögen ist.

Die Haftung als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs betrifft vor allem den Kauf von Lebensmitteln, Haushaltsgeräten oder Reparaturen in der gemeinsamen Wohnung, so die ARAG Experten.

Haftung für Partner-Schulden auf gemeinsamem Girokonto in der Ehe

Eine besondere Regelung betrifft die Haftung für Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto. Wenn ein solches Konto besteht, müssen beide Ehepartner gegenüber der Bank für die Schulden haften, die der jeweils andere Partner verursacht hat. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn der Kontoinhaber durch Handlungen, von denen der andere Partner nichts weiß und auch nicht damit rechnen kann, eine Überziehung verursacht.

Mietrecht: Unterschrift im Vertrag nicht immer notwendig

Wenn der nicht unterzeichnende Ehepartner im Laufe des Mietverhältnisses rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt, wird er zum Mitmieter.

Scheidung: Ein Weg zur finanziellen Befreiung

Steuern sparen bei Scheidung: Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen

Wenn ein geschiedener Partner aus der gemeinsamen Immobilie auszieht und sie dem anderen unentgeltlich überlässt, kann dies steuerliche Vorteile bringen.

Malermeister schenkt Ehefrau Wohnrecht in betrieblichen Räumen

Ein Mann traf seine zukünftige Frau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Im Ehegelübde versprach sie, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Als Gegenleistung gewährte er ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Darüber hinaus verpflichtete er sich, ihr im Falle einer Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zu überlassen, um sicherzustellen, dass sie nie wieder als Prostituierte arbeiten muss.

Nachdem sich seine Frau von ihm getrennt und wieder als Prostituierte gearbeitet hatte, widerrief der Maler das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie. Der Bundesgerichtshof unterstützte seinen Widerruf und bezweifelte die Wirksamkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).

Die ARAG Experten haben wertvolle Informationen bereitgestellt, wie Schulden in einer Ehe gehandhabt werden und welche Auswirkungen sie auf die Ehepartner haben können. Es wird betont, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, alleinige Schulden des betreffenden Partners bleiben und dass Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen Partners haften. Eine Haftung besteht nur dann, wenn der Vertrag mit unterschrieben wurde oder wenn man für die Verbindlichkeiten des Partners gebürgt hat.

Zudem werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man die Steuerlast bei einer Scheidung reduzieren kann.

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