Ab 2023: Aktualisierte Förderregeln für den Umweltbonus

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Um die Elektromobilität zu stärken und den Klimaschutz zu unterstützen, hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung für Elektrofahrzeuge anzupassen. Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft, die nur noch reine Elektrofahrzeuge begünstigt. Im Jahr 2022 können Käufer eines Elektrofahrzeugs weiterhin von einer Förderung von bis zu 9000 Euro profitieren.

Elektromobilität vorantreiben: Regierung setzt Ziel von 15 Millionen Elektroautos bis 2030

Bis zum Jahr 2030 möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass 15 Millionen vollständig elektrische Pkw in Deutschland zugelassen sind. Um den Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen zu unterstützen, wird der Umweltbonus auch nach dem 1. Januar 2023 fortgesetzt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem nachweisbaren positiven Effekt auf den Klimaschutz.

Welche Maßnahmen sind in der aktuellen Förderrichtlinie für den Umweltbonus festgelegt?

Im Zuge der Reform der Förderrichtlinie hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung in ihrer Struktur zu verändern. Dies führt dazu, dass die Förderbeträge ab dem 1. Januar 2024 kontinuierlich abnehmen werden. Die Einzelheiten sind in der kürzlich im Bundesanzeiger veröffentlichten neuen Förderrichtlinie für den Umweltbonus festgelegt.

Ab dem 1. Januar 2023 werden sowohl neu zugelassene als auch junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge finanziell unterstützt. Zusätzlich werden Fahrzeuge mit jeglichem Antrieb gefördert, solange sie keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen. Diese Fahrzeuge werden den reinen Batterieelektrofahrzeugen gemäß den Richtlinien dieser Förderung gleichgestellt. Plug-In-Hybridfahrzeuge hingegen sind von der Umweltbonus-Förderung ausgeschlossen. Ab dem 1. September 2023 haben nur noch Privatpersonen die Berechtigung, einen Förderantrag zu stellen.

In welchem Umfang werden finanzielle Mittel bereitgestellt?

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Bundesanteil des Umweltbonus in Deutschland. Bei einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro beträgt er 4.500 Euro, während er bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro auf 3.000 Euro sinkt.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil auf 3.000 Euro festgelegt, während der Förderdeckel für den Netto-Listenpreis des Basismodells von 65.000 Euro auf 45.000 Euro reduziert wird.

Der Umweltbonus wird zu gleichen Teilen vom Automobilhersteller und vom Bund finanziert. Beide Parteien tragen die Hälfte der Kosten des Umweltbonus, wobei der Herstelleranteil und der Bundesanteil den gleichen Betrag ausmachen.

Lohnt sich Leasing mit den aktuellen Förderungen?

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 ändert sich die Mindesthaltedauer beim Leasing von Fahrzeugen. Leasingfahrzeuge müssen nun eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten aufweisen, um förderfähig zu sein. Bei Leasingverträgen über 23 Monate beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate.

Wie und wo kann ich den Umweltbonus beantragen?

Die Beantragung des Umweltbonus ist ausschließlich über das Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingehen.

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